Wertermittlung für Immobilien

Mit einem Wertgutachten, für beispielsweise Berlin, kann ein Immobiliensachverständiger einen gesetzlich anerkannten Wert Ihrer Immobilie ermitteln.  
Für den Preis beim (privaten) Verkauf muss gerade das Wertgutachten aber nicht maßgebend sein.  
 
Hier zählt der reine Marktwert, den ein Makler in der Regel anhand von Angebot und Nachfrage genauer einschätzen kann als ein Immobiliengutachter.  
Das liegt wiederum an den gesetzlichen Vorschriften zum Immobiliengutachten, die Marktmechanismen nur bedingt und teilweise berücksichtigen.

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Die wichtigsten Fragen zum Wertgutachten

Was ist ein Wertgutachten? 

Ein Wertgutachten ist die Wertermittlung für die Immobilie nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie ermöglicht grundsätzlich drei Verfahren der Wertermittlung:

  • •  Sachwert 
  • •  Vergleichswert 
  • •  Ertragswertverfahren 

und lässt sich auf alle Immobilien anwenden.  

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